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Familienrecht

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Fachanwalt für Familienrecht Kaiserslautern

Bei mir als Fachanwältin für Familienrecht werden Sie von Anfang an bestens beraten – auch schwierige Sachverhalte erkläre ich Ihnen so, dass es gleichsam für den juristischen Laien verständlich ist.

Durch die umfassende Beratung durch mich ist somit gewährleistet, dass ich Ihre Interessen auch vor Gericht effektiv durchsetzen werden kann.

 

Was umfasst das Rechtsgebiet Familienrecht?

Das Familienrecht befasst sich mit sämtlichen familiären Bindungen und der daraus resultierenden rechtlichen Beziehungen zueinander und zu Dritten, insbesondere zwischen Eheleuten und deren Kindern. Zudem regelt das Familienrecht alle Unterhaltspflichten wie z.B. Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt (bei minderjährigen als auch bei volljährigen Kindern) ebenso wie das Scheidungsverfahren, das Sorgerecht und das Umgangsrecht.

Als Fachanwältin für Familienrecht und somit Expertin im Familienrecht setze ich Ihre Interessen außergerichtlich als auch vor Gericht im gesamten Familienrecht effektiv durch.

 

Unterhaltsforderungen

Der typische Sachverhalt, für den Sie mich kontaktieren sollten, ist bereits direkt nach der Trennung. Bereits nach erfolgter räumlicher Trennung steht Ihnen Trennungsunterhalt und – falls gemeinsame Kinder vorhanden sind – Kindesunterhalt zu.

Hier kann ich genau den Ihnen zustehenden Unterhalt berechnen und auch gerichtlich durchsetzen. Für den Unterhaltsverpflichteten wiederum kann ich überprüfen, welche anderweitigen Zahlungsverpflichtungen einem Unterhaltsanspruch wirksam entgegengehalten werden können.

 

Scheidungsverfahren

In der Folge erkläre ich Ihnen wann die Scheidung eingereicht werden kann. Üblicherweise ist hier zunächst das sog. Trennungsjahr einzuhalten. Für die Fälle, in denen der Versorgungsausgleich (Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) durchgeführt wird, kann der Scheidungsantrag bereits drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden – somit ist gewährleistet, dass ein Scheidungstermin bereits zeitgleich mit Ablauf des Trennungsjahres durch das Gericht anberaumt werden kann.

Im Scheidungsverfahren selbst überprüfe und berate ich Sie auch bzgl. Ihrer Möglichkeiten, nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleichsansprüche oder die Teilung von Hausrat mit Erfolg geltend machen zu können.

Ist nichts Abweichendes z.B. durch einen notariellen Vertrag (Ehevertrag) vereinbart worden, liegt automatisch eine Zugewinngemeinschaft zwischen den Ehepartnern vor. Hier kann ich exakt das Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner beziffern, sodass im Nachgang die Ihnen zustehenden Ausgleichsansprüche effektiv vor Gericht durchgesetzt werden können.

Auch wenn kein Ehevertrag vorliegt, können über eine sog. Scheidungsfolgenvereinbarung (bei nicht Verheirateten: Trennungsfolgenvereinbarung) noch vom gesetzlichen Regelfall abweichende Vereinbarungen zwischen den (Ehe-) Partnern getroffen werden.

 

Sorge- und Umgangsrecht

Häufige Streitpunkte zwischen den Ehepartnern / Lebenspartnern ist auch das Sorge- und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern. Soll auch hier vom Regelfall abgewichen werden oder ein Elternteil verweigert den Umgang oder möchte die alleinige elterliche Sorge – zumindest aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen bekommen – berate und vertrete ich Sie – notfalls durch alle Instanzen – kompetent und effektiv.

Bei sehr streitigen und komplexen Verfahren betreffend das Sorge- und Umgangsrecht wird häufig durch das Familiengericht ein Sachverständigengutachten (familienpsychologisches Gutachten) eingeholt. Leider sind diese familienpsychologischen Sachverständigengutachten häufig falsch bzw. mangelhaft, sodass ich Ihnen auch hier effektiv helfe, ein solches Sachverständigengutachten mit Erfolg anzufechten und im Vorfeld die Einhaltung der Mindeststandards, die ein Gutachten erfüllen muss, überprüfe.

 

Anfechtung der Vaterschaft

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist häufig auch Streitpunkt die Feststellung der Vaterschaft bzw. die Anfechtung der Vaterschaft. Auch hier verhelfe ich Ihnen effektiv zu Ihrem Recht, da die festgestellte Vaterschaft direkt einhergeht mit anfallenden Unterhaltszahlungen (Kindesunterhalt und Unterhalt anlässlich der Geburt). Umgekehrt entfällt der Unterhaltsanspruch bei einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung.

 

Unterhaltvorschussleistungen

Wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nicht zahlungsfähig ist, können auch Unterhaltsvorschussleistungen beim Jugendamt beantragt werden.

 

Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

Oftmals enden Beziehungen (Ehe / Lebenspartnerschaft / gleichgeschlechtliche Ehe) nicht friedlich, so dass ein Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz eingeleitet werden muss. Durch einen ergangenen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz, idealerweise zusammen mit einem Strafantrag wegen Stalking, Bedrohung oder Körperverletzung, kann ein guter Schutz für den jeweiligen Betroffenen (Opfer) erreicht werden. Im umgekehrten Fall kann ein zu Unrecht ergangener Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz auch mit Erfolg angegriffen werden, damit man nicht Gefahr läuft, wegen eines Verstoßes bestraft zu werden. Ebenso gehört in diesen Bereich das daraus resultierende Wohnungszuweisungsverfahren.

 

Weitere Fachanwaltschaften von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Janina Stumpf

Da der Gewaltschutz eine Schnittstelle zwischen dem Familienrecht und dem Strafrecht ist, sind Sie bei mir als Fachanwältin für Familienrecht in den besten Händen, da ich auch Fachanwältin für Strafrecht bin.

Oftmals entstehen anlässlich einer Scheidung / Trennung der Partner auch dadurch Streitigkeiten, dass ein Partner – oftmals über Jahre – unentgeltlich im Betrieb des anderen mitgearbeitet hat. Auch diesbezüglich kläre ich Sie umfassend auf, da ich ebenfalls Fachanwältin für Arbeitsrecht bin.

Durch meine langjährige Erfahrung und mein Expertenwissen als Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht sind Sie bei mir in den besten Händen.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf! 

  • Scheidung
  • Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Güterrecht (Zugewinngemeinschaft / Zugewinnausgleich / Gütertrennung / Gütergemeinschaft)
  • Kindesunterhalt und Volljährigenunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Abstammungsrecht (Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung)
  • Haushaltsverfahren und Wohnungszuweisungsverfahren
  • Gewaltschutzverfahren
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft / gleichgeschlechtliche Ehe
  • Elternunterhalt
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Juristische Überprüfung von familienpsychologischen Gutachten (Einhaltung der Mindeststandards / Anfechtung familienpsychologischer Gutachten)
  • u.v.m.

 

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