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Arbeitsrecht

 

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Kaiserslautern

Bei mir werden Sie von Anfang an bestens beraten und vor Gericht kompetent und effektiv vertreten.

Auch schwierige Sachverhalte erkläre ich Ihnen so, dass sie gleichsam für den juristischen Laien verständlich sind.

Durch die umfassende Beratung von mir ist somit gewährleistet, dass Ihre Interessen auch vor Gericht durch mich effektiv durchgesetzt werden können.

 

Vertretung im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer- und Geber in Kaiserslautern

Im Arbeitsrecht wird unterschieden zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis des Arbeitnehmers zu dem jeweiligen Arbeitgeber. Im Gegensatz dazu regelt das Kollektivarbeitsrecht die Beziehungen von Betriebsräten und Gewerkschaften zu Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden.

Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kompetent und effektiv.

Idealerweise regelt bereits ein allumfassender und eindeutiger Arbeitsvertrag die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis – auf diese Weise können weitestgehend Arbeitsgerichtsprozesse vermieden werden. Ich bin als Fachanwältin für Arbeitsrecht Expertin im Arbeitsrecht und entwerfe nicht nur Arbeitsverträge für Arbeitgeber entsprechend ausgelegt auf deren Bedürfnisse, sondern überprüfe auch Arbeitsverträge für Arbeitnehmer vor der Unterzeichnung.

 

Sachverhalt der Kündigung im Arbeitsrecht

Der typische und am häufigsten auftretende Sachverhalt im Arbeitsrecht ist die Kündigung. Auf Arbeitgeberseite überprüfe und berate ich bereits, ob, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich ist. Für eine fristlose Kündigung beispielsweise muss die Kündigung binnen einer 2-Wochenfrist ab Kenntniserlangung der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erfolgen – andernfalls ist sie unwirksam. Bei Schwerbehinderten muss vor dem Kündigungsausspruch die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt werden; besteht im Betrieb des Arbeitgebers ein Betriebsrat, so muss auch dieser zuvor angehört werden.

Neben der ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung und der fristlosen Kündigung wird auch noch weiter zwischen der betriebsbedingten, der personenbedingten und der verhaltensbedingten Kündigung unterschieden – hier sind genauestens die jeweiligen Fristen und Voraussetzungen vor einem Kündigungsausspruch zu prüfen und umzusetzen. Andernfalls wird die ausgesprochene Kündigung einer Überprüfung im Kündigungsschutzprozess durch das Arbeitsgericht nicht standhalten können.

Auf Arbeitnehmerseite überprüfe ich nicht nur die Zulässigkeit und Wirksamkeit einer Kündigung sondern setze auch effektiv Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht durch. Dies kann – je nach den Interessen des Arbeitnehmers – die Weiterbeschäftigung sein oder im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sämtliche daraus resultierenden Ansprüche des Arbeitnehmers wie bspw. Zeugnis, Abfindung, Urlaubsabgeltung oder Freistellung bis zum Beendigungszeitpunkt.

 

Sachverhalt des Aufhebungsvertrags im Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis kann nicht nur durch eine Kündigung, sondern auch durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden; im Unterschied dazu setzt ein Abwicklungsvertrag voraus, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits aus anderen Gründen eintritt. Wer jedoch als Arbeitnehmer unbedacht einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit zu erhalten. Um eine solche Sperre zu vermeiden, berate ich Sie taktisch geschickt und vorausschauend. Gleiches gilt für eine Eigenkündigung z. B. aus gesundheitlichen Gründen.

 

Weitere Bereiche des Arbeitsrechts

Auch innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kommt es häufig zum Streit oder zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Meistens handelt es sich hierbei um Abmahnungen, Arbeitszeit, Versetzungen, Urlaubsansprüche, Änderungskündigungen oder Entgeltfortzahlungen.

Ebenfalls kann es im Interesse des Arbeitnehmers liegen, -zumindest für einen gewissen Zeitraum- anstelle von Vollzeit nur noch in Teilzeit zu arbeiten. Auch hier berate ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber umfassend.

Gleiches gilt für die Befristung und Entfristung von Arbeitsverträgen, sämtliche Fragen im Bereich des Mutterschutzes, der Arbeitnehmerhaftung im Arbeitsverhältnis und der (zustimmungspflichtigen) Nebentätigkeit des Arbeitnehmers.

 

Schnittstellenbereich: Straf- und Arbeitsrecht in Kaiserslautern

Da ich nicht nur Fachanwältin für Arbeitsrecht, sondern auch Fachanwältin für Strafrecht bin, verfüge ich auch über fundiertes Expertenwissen im Schnittstellenbereich Arbeitsrecht und Strafrecht. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Problematik Straftaten am Arbeitsplatz und Compliance für Unternehmen.

Hat der Arbeitgeber den dringenden Verdacht, dass ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitsverhältnis eine Straftat begangen hat, kann eine sog. Verdachtskündigung ausgesprochen werden; wird diese Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber nicht form- und fristgerecht ausgesprochen, kann sich der Arbeitnehmer wiederum erfolgreich dagegen zur Wehr setzen.

Umgekehrt kann sich auch der Arbeitgeber strafbar machen, indem er den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn unterschreitet oder die Sozialabgaben für den Arbeitnehmer nicht abführt (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt); ebenso ist bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers an die Delikte Insolvenzverschleppung und Bankrott zu denken. In all diesen Bereichen berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber umfassend.

Im kollektiven Arbeitsrecht berate und vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte im gesamten Bereich des Betriebsverfassungsrechts, der Betriebsvereinbarung und des Tarifrechts.
 

Janina Stumpf - Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht in Kaiserslautern

Durch meine langjährige Erfahrung und mein Expertenwissen als Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Familienrecht sind Sie bei mir in den besten Händen.

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Individualarbeitsrecht  

  • Arbeitsvertrag (inklusive Gestaltung von Arbeitsverträgen)
  • Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Zeugnis
  • Abmahnung
  • Personalakte
  • Abfindung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abwicklungsvertrag
  • Mindestlohn
  • Urlaub
  • Mobbing
  • Teilzeit
  • Leiharbeit
  • Arbeitszeit
  • Versetzung
  • Änderungskündigung
  • Befristung
  • Entfristung
  • Mutterschutz
  • Entgeltfortzahlung
  • Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Nebentätigkeit
     

 

Kollektives Arbeitsrecht

  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Tarifrecht
  • Einigungsstelle
  • arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

     

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